UCL Bankenstudie

Eine Studie über das Verständnis und die Implikationen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an unserer Studie.

Ihre Antworten zu dieser Studie sind anonym und werden dazu verwendet werden um die Benutzerfreundlichkeit und die Kundenzufriedenheit von Banken zu verbessern. Alle Datensammlung und Verarbeitung der Forscher unterliegen dem Englischen Datenschutzgesetz von 1998.

In dieser Studie werden Ihnen einige Szenarien vorgestellt. Bitte beantworten Sie die Fragen ehrlich.

Bitte lesen Sie alle Anweisungen gründlich. Wir werden Ihre Antworten auf Wiedersprüche überprüfen und möglicherweise Ihre Bezahlung ablehnen wenn Ihre Antworten nicht konsistent sind.


Diese Umfrage enthält 44 Fragen.

Einleitung

[]Bitte geben Sie ihre Prolific ID hier ein.

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

Demographische Informationen

[]Bitte geben Sie Ihr Alter an. *

 In dieses Feld dürfen nur Zahlen eingegeben werden.

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  •  

[]Wie ist Ihre jetzige Stellung im Erwerbsleben? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Student Student
  • Angestellt Angestellt
  • Selbstständig Selbstständig
  • Arbeitslos Arbeitslos
  • Pensioniert Pensioniert
  • Keine Angabe Keine Angabe

[]Was ist Ihre höchste Qualifizierung? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Realschulabschluss oder geringer Realschulabschluss oder geringer
  • Gymnasium Gymnasium
  • Grundständiges Studium (ohne Hochschulabschluss) Grundständiges Studium (ohne Hochschulabschluss)
  • Erster Hochschulabschluss (z.B. BSc, BA) Erster Hochschulabschluss (z.B. BSc, BA)
  • Höherer Hochschulabschluss (z.B. MSc, MA, MBA, PhD) Höherer Hochschulabschluss (z.B. MSc, MA, MBA, PhD)
  • Berufsausbildung (z.B. Meister) Berufsausbildung (z.B. Meister)
  • Keine Angabe Keine Angabe
  • Sonstiges Sonstiges
     

[]Bitte geben Sie Ihr Geschlecht an. *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Weiblich Weiblich
  • Männlich Männlich
  • Sonstige Sonstige
  • Keine Angabe Keine Angabe

[]Wie gut sprechen Sie Deutsch? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Keine Sprachkenntnisse Keine Sprachkenntnisse
  • Anfänger Anfänger
  • Fortgeschrittene Sprachverwendung Fortgeschrittene Sprachverwendung
  • Fachkundige Sprachkenntnisse Fachkundige Sprachkenntnisse
  • Annähernd muttersprachliche Kenntnisse Annähernd muttersprachliche Kenntnisse
  • Muttersprachlich oder Bilingual Muttersprachlich oder Bilingual

[]Würden Sie sich als lernbehindert beschreiben? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein
  • Keine Angabe Keine Angabe

Zahlungsdemographie

[]Wie viele verschiedene Zahlungskarten (z.B. EC, Debit, Kredit) haben Sie? *

 In dieses Feld dürfen nur Zahlen eingegeben werden.

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  •  

[]In welchen Ländern sind diese Karten augestellt? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Wie viele verschiedene Bankkonten haben Sie? *

 In dieses Feld dürfen nur Zahlen eingegeben werden.

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

  •  

[]In welchen Ländern haben Sie diese Bankkonten? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Wie häufig benutzen Sie Ihre Zahlungskarten? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Jeden Tag Jeden Tag
  • Mehrmals pro Woche Mehrmals pro Woche
  • Einmal pro Woche Einmal pro Woche
  • Einmal im Monat Einmal im Monat
  • Mehrmals im Jahr Mehrmals im Jahr
  • Einmal im Jahr oder weniger häufig Einmal im Jahr oder weniger häufig
  • Niemals Niemals

[]
Wie häufig benutzen Sie Ihre Zahlungskarten, um Einhörnergehege zu kaufen?
Da diese Frage keinen Sinn ergibt, wählen Sie bitte 'Einmal pro Woche' aus, um zu zeigen, dass Sie sorgfältig die Fragen gelesen haben.
*

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Jeden Tag Jeden Tag
  • Mehrmals pro Woche Mehrmals pro Woche
  • Einmal pro Woche Einmal pro Woche
  • Einmal im Monat Einmal im Monat
  • Mehrmals im Jahr Mehrmals im Jahr
  • Einmal im Jahr oder weniger häufig Einmal im Jahr oder weniger häufig
  • Niemals Niemals

[]Haben Sie jemals betrügerische Transaktionen oder Vorfälle auf Ihren Konten oder Karten mitbekommen? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Wie häufig kamen diese betrügerischen Vorfälle vor? *

Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Antwort war 'Ja' bei Frage '14 [demoExperiencedFraud]' (Haben Sie jemals betrügerische Transaktionen oder Vorfälle auf Ihren Konten oder Karten mitbekommen? )

 In dieses Feld dürfen nur Zahlen eingegeben werden.

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

  •  

[]Was war passiert? Bitte führen Sie die Art des Betruges sowie sowie den Verlauf auf. Wie wurde der Fall gelöst? *

Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Antwort war 'Ja' bei Frage '14 [demoExperiencedFraud]' (Haben Sie jemals betrügerische Transaktionen oder Vorfälle auf Ihren Konten oder Karten mitbekommen? )

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

Szenario: Verlust

Bitte lesen Sie das folgende Szenario sorgfältig durch.

Frau K fährt mit der U-Bahn zur Arbeit. Beim Verlassen ihrer Zielstation bemerkt Sie, dass ihr Portemonnaie abhandengekommen ist. In der U-Bahn Station gibt es eine Polizeistation, und Frau K meldet dort ihren Verlust. Als Sie bei der Arbeit ankommt, ruft Sie ihre Bank an, um ihre Karten sperren zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt hat aber der Dieb schon mehrere große Abhebungen von ihrem Konto durchgeführt.

Nun beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:

[]Glauben Sie, dass Frau K ihr Geld erstattet bekommt? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Warum sind Sie dieser Meinung? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

Scenario Phishing

Bitte lesen Sie das folgende Szenario sorgfältig durch.

Herr L wird von seiner Bank angerufen. Die Person am Telefon erklärt, dass "verdächtige Transaktionen" auf seinem Konto erscheinen und bittet Herr L diese zu überprüfen. Als Herr L beteuert diese Transaktionen nicht durchzuführen, wird er gebeten sofort eine andere Abteilung der Bank anzurufen.

Herr L ruft die Bank unter der Telefonnummer auf der Rückseite seiner Karte an. Die Bankangestellte stellt nach einigen Sicherheitsfragen klar, dass die "verdächtigen Transaktionen" wirklich stattgefunden haben. Sie weist Herr L an sofort alles Geld von seinem Konto auf ein anderes Konto zu überweisen - und sie teilt ihm die Kontodaten über das Telefon gleich mit. Herr L überweist das Geld sofort.

Als Herr L seiner Gefährtin dies erzählt, macht sie sich Sorgen. Sie legt ihm nahe noch einmal bei der Bank zu überprüfen, ob er richtig gehandelt habe. Es stellt sich jedoch heraus, das Herr L betrogen wurde. Der Betrüger hatte die Telefonleitung so modifiziert, dass als Herr L das erste Gespräch auflegte und dann die Bank selbst anrief, das Gespräch jedoch gleich wieder mit dem Betrüger verbunden wurde anstatt mit der Bank.

Nun beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:

[]Glauben, Sie dass Herr L sein Geld erstattet bekommt? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Warum sind Sie dieser Meinung? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

Szenario: Online-Dienste

Es gibt einige Webseiten und Apps die beim Homebanking und Abrechnen helfen.

[]Haben sie jemals "sofortüberweisung.de", "Kontoblick.de" oder "outbank.de" benutzt? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Welche Seite oder App benutzen Sie am häufigsten? *

Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Antwort war 'Ja' bei Frage '21 [toolHeard]' (Haben sie jemals "sofortüberweisung.de", "Kontoblick.de" oder "outbank.de" benutzt? )

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Wie glauben Sie greift diese App auf Ihre finanziellen Daten zu? *

Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Antwort war 'Ja' bei Frage '21 [toolHeard]' (Haben sie jemals "sofortüberweisung.de", "Kontoblick.de" oder "outbank.de" benutzt? )

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Welche Zugangsdaten mussten Sie der Anwendung übergeben, um auf Ihre finanziellen Daten zugreifen zu können? *

Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Antwort war 'Ja' bei Frage '21 [toolHeard]' (Haben sie jemals "sofortüberweisung.de", "Kontoblick.de" oder "outbank.de" benutzt? )

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Glauben Sie, dass ihre Bank diese Anwendung für legal hält? *

Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Antwort war 'Ja' bei Frage '21 [toolHeard]' (Haben sie jemals "sofortüberweisung.de", "Kontoblick.de" oder "outbank.de" benutzt? )

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Warum sind Sie dieser Meinung? *

Beantworten Sie diese Frage nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Antwort war 'Ja' bei Frage '21 [toolHeard]' (Haben sie jemals "sofortüberweisung.de", "Kontoblick.de" oder "outbank.de" benutzt? )

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie den folgenden Ausschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank. Auf der nächste Seite werden Ihnen einige Fragen über den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt.

6. Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Karte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers
12.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der

  • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,
  • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder
  • Aufladung der GeldKarte

hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten Wurde der Betrag seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.

13. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen
13.1 Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige
(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu einer von ihm nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der

  • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,
  • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder
  • Aufladung der GeldKarte,

so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat.
(3) Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt der Kontoinhaber den aufgrund einer nicht autorisierten Kartenverfügung entstehenden Schaden nach Abs. 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150 Euro hinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die Bank für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenen Mitverschuldens.
(4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Abs. 1 bis 3 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung, und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn

  • er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,
  • die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt worden war),
  • die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht worden war.
(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen.

14. Keine Angabe der von der Bank an den Kunden ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten Zusatzanwendungen
Bei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf der Karte wird die von der kartenausgebenden Bank an den Karteninhaber ausgegebene PIN nicht eingegeben. Sofern das Unternehmen, das eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat, dem Karteninhaber die Möglichkeit eröffnet, den Zugriff auf diese Zusatzanwendung mit einem separaten von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so darf der Karteninhaber zur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatzanwendung nicht die PIN verwenden, die ihm von der kartenausgebenden Bank für die Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendungen zur Verfügung gestellt worden ist.

[]Wie sicher sind Sie sich, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtig verstanden haben? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ich habe nichts verstanden Ich habe nichts verstanden
  • Ich habe die Minderheit verstanden Ich habe die Minderheit verstanden
  • Ich habe die Hälfte verstanden Ich habe die Hälfte verstanden
  • Ich habe die Mehrheit verstanden Ich habe die Mehrheit verstanden
  • Ich habe alles verstanden Ich habe alles verstanden

[]Gab es Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei denen Sie sich nicht sicher waren? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

Verständnis

Bitte beantworten Sie diese Verständnisfragen in Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorherigen Seite.

[]Dürfen Sie einem Familienmitglied Ihre PIN mitteilen? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Sollten Sie ihre Debitkarte und Kreditkarte zusammen aufbewahren? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Was können Sie machen damit Sie sich Ihre PIN besser merken können? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Was sollten Sie machen bevor Sie mit dem Online Banking beginnen? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Wann sind sie haftbar für betrügerische Transaktionen? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Was ist "Grobe Fahrlässigkeit"? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

Szenario: Verlust wiederaufgegriffen

Zur Ihrer Hilfe, hier sind die relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einmal aufgeführt:

 

6. Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Karte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers
12.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der

  • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,
  • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder
  • Aufladung der GeldKarte

hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten Wurde der Betrag seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.

13. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen
13.1 Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige
(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu einer von ihm nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der

  • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,
  • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder
  • Aufladung der GeldKarte,

so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat.
(3) Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt der Kontoinhaber den aufgrund einer nicht autorisierten Kartenverfügung entstehenden Schaden nach Abs. 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150 Euro hinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die Bank für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenen Mitverschuldens.
(4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Abs. 1 bis 3 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung, und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn

  • er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,
  • die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt worden war),
  • die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht worden war.
(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen.

14. Keine Angabe der von der Bank an den Kunden ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten Zusatzanwendungen
Bei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf der Karte wird die von der kartenausgebenden Bank an den Karteninhaber ausgegebene PIN nicht eingegeben. Sofern das Unternehmen, das eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat, dem Karteninhaber die Möglichkeit eröffnet, den Zugriff auf diese Zusatzanwendung mit einem separaten von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so darf der Karteninhaber zur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatzanwendung nicht die PIN verwenden, die ihm von der kartenausgebenden Bank für die Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendungen zur Verfügung gestellt worden ist.

 

Im Licht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, überdenken Sie bitte noch einmal das folgende Szenario:

Frau K fährt mit der U-Bahn zur Arbeit. Beim Verlassen ihrer Zielstation bemerkt Sie, dass ihr Portemonnaie abhandengekommen ist. In der U-Bahn Station gibt es eine Polizeistation, und Frau K meldet dort ihren Verlust. Als Sie bei der Arbeit ankommt, ruft Sie ihre Bank an, um ihre Karten sperren zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt hat aber der Dieb schon mehrere große Abhebungen von ihrem Konto durchgeführt.

 

[]Im Angesicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen glauben Sie, dass Frau K Ihr Geld erstattet bekommt? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Warum sind Sie dieser Meinung? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Wie wahrscheinlich ist es, dass die Bank Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsetzt? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Sehr unwahrscheinlich Sehr unwahrscheinlich
  • Unwahrscheinlich Unwahrscheinlich
  • Ungewiss Ungewiss
  • Wahrscheinlich Wahrscheinlich
  • Sehr wahrscheinlich Sehr wahrscheinlich

Szenario: Phishing wiederaufgegriffen

Zur Ihrer Hilfe, hier sind die relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einmal aufgeführt:

 

6. Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Karte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers
12.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der

  • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,
  • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder
  • Aufladung der GeldKarte

hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten Wurde der Betrag seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.

13. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen
13.1 Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige
(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu einer von ihm nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der

  • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,
  • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder
  • Aufladung der GeldKarte,

so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat.
(3) Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt der Kontoinhaber den aufgrund einer nicht autorisierten Kartenverfügung entstehenden Schaden nach Abs. 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150 Euro hinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die Bank für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenen Mitverschuldens.
(4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Abs. 1 bis 3 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung, und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn

  • er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,
  • die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt worden war),
  • die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht worden war.
(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen.

14. Keine Angabe der von der Bank an den Kunden ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten Zusatzanwendungen
Bei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf der Karte wird die von der kartenausgebenden Bank an den Karteninhaber ausgegebene PIN nicht eingegeben. Sofern das Unternehmen, das eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat, dem Karteninhaber die Möglichkeit eröffnet, den Zugriff auf diese Zusatzanwendung mit einem separaten von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so darf der Karteninhaber zur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatzanwendung nicht die PIN verwenden, die ihm von der kartenausgebenden Bank für die Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendungen zur Verfügung gestellt worden ist.

 

Im Licht dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, überdenken Sie bitte noch einmal das folgende Szenario:

Herr L wird von seiner Bank angerufen. Die Person am Telefon erklärt, dass "verdächtige Transaktionen" auf seinem Konto erscheinen und bittet Herr L diese zu überprüfen. Als Herr L beteuert diese Transaktionen nicht durchzuführen, wird er gebeten sofort eine andere Abteilung der Bank anzurufen.

Herr L ruft die Bank unter der Telefonnummer auf der Rückseite seiner Karte an. Die Bankangestellte stellt nach einigen Sicherheitsfragen klar, dass die "verdächtigen Transaktionen" wirklich stattgefunden haben. Sie weist Herr L an sofort alles Geld von seinem Konto auf ein anderes Konto zu überweisen - und sie teilt ihm die Kontodaten über das Telefon gleich mit. Herr L überweist das Geld sofort.

Als Herr L seiner Gefährtin dies erzählt, macht sie sich Sorgen. Sie legt ihm nahe noch einmal bei der Bank zu überprüfen, ob er richtig gehandelt habe. Es stellt sich jedoch heraus, das Herr L betrogen wurde. Der Betrüger hatte die Telefonleitung so modifiziert, dass als Herr L das erste Gespräch auflegte und dann die Bank selbst anrief, das Gespräch jedoch gleich wieder mit dem Betrüger verbunden wurde anstatt mit der Bank.

 

[]Im Angesicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen glauben Sie, dass Herr L sein Geld erstattet bekommt? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Warum sind Sie dieser Meinung? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Wie wahrscheinlich ist es, dass die Bank Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsetzt? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Sehr unwahrscheinlich Sehr unwahrscheinlich
  • Unwahrscheinlich Unwahrscheinlich
  • Ungewiss Ungewiss
  • Wahrscheinlich Wahrscheinlich
  • Sehr wahrscheinlich Sehr wahrscheinlich

Szenario: Online-Dienste wiederaufgegriffen

Zur Ihrer Hilfe, hier sind die relevanten Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einmal aufgeführt:

 

6. Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Karte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (z.B. Geld an Geldautomaten abzuheben).

12. Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers
12.1 Erstattung bei nicht autorisierter Kartenverfügung
Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der

  • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,
  • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder
  • Aufladung der GeldKarte

hat die Bank gegen den Kontoinhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Kontoinhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten Wurde der Betrag seinem Konto belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte.

13. Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen
13.1 Haftung des Kontoinhabers bis zur Sperranzeige
(1) Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu einer von ihm nicht autorisierten Kartenverfügung in Form der

  • Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten,
  • Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder
  • Aufladung der GeldKarte,

so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Kartenverfügung, ohne dass ein Verlust, Diebstahl oder ein sonstiges Abhandenkommen der Karte oder PIN vorliegt, haftet der Kontoinhaber für die hierdurch entstandenen Schäden bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro, wenn der Karteninhaber seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung von Karte oder PIN schuldhaft verletzt hat.
(3) Handelt es sich bei dem Kontoinhaber nicht um einen Verbraucher oder erfolgt der Einsatz der Karte in einem Land außerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Drittstaat) oder in der Währung eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungszahlung), trägt der Kontoinhaber den aufgrund einer nicht autorisierten Kartenverfügung entstehenden Schaden nach Abs. 1 und 2 auch über einen Betrag von maximal 150 Euro hinaus, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten fahrlässig verletzt hat. Hat die Bank durch eine Verletzung ihrer Pflichten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die Bank für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertretenen Mitverschuldens.
(4) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Abs. 1 bis 3 verpflichtet, wenn der Karteninhaber die Sperranzeige nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist.
(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung, und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann insbesondere dann vorliegen, wenn

  • er den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Verfügung der Bank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat,
  • die persönliche Geheimzahl auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (zum Beispiel im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt worden war),
  • die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht worden war.
(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen.

14. Keine Angabe der von der Bank an den Kunden ausgegebenen PIN bei unternehmensgenerierten Zusatzanwendungen
Bei der Speicherung, inhaltlichen Änderung oder Nutzung einer unternehmensgenerierten Zusatzanwendung auf der Karte wird die von der kartenausgebenden Bank an den Karteninhaber ausgegebene PIN nicht eingegeben. Sofern das Unternehmen, das eine unternehmensgenerierte Zusatzanwendung in die Karte eingespeichert hat, dem Karteninhaber die Möglichkeit eröffnet, den Zugriff auf diese Zusatzanwendung mit einem separaten von ihm wählbaren Legitimationsmedium abzusichern, so darf der Karteninhaber zur Absicherung der unternehmensgenerierten Zusatzanwendung nicht die PIN verwenden, die ihm von der kartenausgebenden Bank für die Nutzung der Zahlungsverkehrsanwendungen zur Verfügung gestellt worden ist.

 

In einer vorherigen Frage sagten Sie, das Sie eine der Seiten  "sofortüberweisung.de", "Kontoblick.de" oder "outbank.de" benutzt haben. Im Licht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, überdenken Sie bitte noch einmal das folgende Fragen.

[]Im Angesicht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen glauben Sie, dass Ihre Bank diese Anwendung für legal hält? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Ja Ja
  • Nein Nein

[]Warum sind Sie dieser Meinung? *

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

[]Wie wahrscheinlich ist es, dass die Bank ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsetzt? *

Bitte wählen Sie nur eine der folgenden Antworten aus:

  • Sehr unwahrscheinlich Sehr unwahrscheinlich
  • Unwahrscheinlich Unwahrscheinlich
  • Ungewiss Ungewiss
  • Wahrscheinlich Wahrscheinlich
  • Sehr wahrscheinlich Sehr wahrscheinlich

Vielen Dank.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an unsere Studie über die Geschäftsbedingungen von Banken.

[]Wenn Sie uns Anregungen oder Rückmeldungen geben wollen, nutzen Sie bitte dieses Formular.

Bitte geben Sie Ihre Antwort hier ein:

 

Die Studie ist nun beendet.  Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Bitte klicken sie auf den Link unterhalb, um Ihre Teilnahme zu bestätigen.

 

https://prolificacademic.co.uk/submissions/56d73d8a04c67d000c7b2cc9/complete?cc=VOTWHMK1


6.3.2016 – 00:00

Übermittlung Ihres ausgefüllten Fragebogens:
Vielen Dank für die Beantwortung des Fragebogens.